top of page

Informationen

Hier einige Gedanken und Überlegungen:

Aussagen aus dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG):

PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) dürfen nur auf bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen sowie auf Ackerflächen entlang des 110 m-Streifens (seit 2021: 200 Meter) neben Autobahnen und Schienenwegen gebaut werden.

Nur Bayern, Baden-Württemberg und seit Herbst 2018 auch Hessen nutzen die Länderöffnungsklausel: Damit erlauben sie den Bau von PV-FFA zusätzlich auf Ackerland in ländlichen Gebieten mit naturbedingten Nachteilen.

Art. 163 (4) Bayerische Verfassung 

1 Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. 2Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.

Informationen: Text

Einzäunung:

In Bayern darf kein Landwirt und kein Waldbesitzer Zäune in der Natur bauen. Aus „versicherungstechnischen Gründen“ dürfen das die gleichen Personen, sobald sie Solarbetreiber sind und diese Fläche per Bebauungsplan einer industriellen Nutzung zugeführt wurde. Soll die Stadt Schönwald, von Natur aus gesegnet mit schönem Wald, mit Biotopen wie dem Eisteich, einem herrlichen Freibad, einem Sauerbrunnen, nun großflächig verindustrialisiert werden?

Für unseren sanften Fremdenverkehr ist das garantiert nicht unterstützend. Wie stolz können wir auf unsere Wildbrücke sein. Nun soll das Wild aus 12 ha ausgesperrt werden.

Informationen: Text

Größenvergleich der geplanten Anlage zur Stadt Schönwald

PV_FFA_Grünhaid_Vergleich_Stadt.jpg
Informationen: Bild

Einspeisung in das örtliche Stromnetz

Nach Aussage der ESM ist das örtliche Stromnetz zu schwach um den Strom einer solch großen Anlage aufzunehmen.

Auf Anfrage bei den infrage kommenden Netzbetreibern wurde mitgeteilt, dass die Fa. Münch beim Bayernwerk direkt in die Hochspannung einleiten darf. So kann der Anschluss direkt über die Hochspannungsmasten im Perlenbachtal erfolgen

Es erfolgt also keine Einspeisung in das örtliche Stromnetz, sondern in das überregionale Hochspannungsnetz. Des Weiteren ist auch kein entsprechender Anschluss vorhanden. Dieser muss erst noch durch Wald und Flur gebaut werden. Es gibt lediglich die Zusage des Bayernwerks, dass eine Direktleitung über einen Hochspannungsmast angeschlossen werden kann.

Informationen: Text

Rückbau und Entsorgung:


Aussage Fa. Münch:

"Wir sind verpflichtet die Anlage komplett zurückzubauen, wenn sie nicht mehr gebraucht wird. Das Geld dafür ist bereits jetzt auf einem Sperrkonto hinterlegt“.


Frage:

Gibt es schon jetzt so ein Sperrkonto mit Guthaben geben? Für ein Projekt, das in der Vorbereitungsphase steckt und noch gar nicht genehmigt ist!

Wenn derzeit ein Sperrkonto „für Entsorgung von Photovoltaikanlagen“ bestehen sollte – dann höchstens für eine anderswo bereits gebaute! Sinnvoll und sicherer wäre und ist ein spezielles Sperrkonto für die beabsichtigte Anlage in der Grünhaid und dem Grünauer Vorwerk.


Es ist zu erwarten, dass bis zur Beendigung der Nutzung werden neue, strengere Umweltauflagen kommen und dadurch die Entsorgungskosten, über die allgemeine Preissteigerung hinaus, steigen werden. Ist in 30 oder 40 Jahren das Guthaben noch ausreichend hoch?


Wenn alles genehmigt und gebaut ist, kann rückwirkend nichts geändert werden!


Handfeste Sicherheiten wären für die Stadt nur gegeben, wenn für die Pflicht zur Entsorgung nach 30 Jahren eine dingliche Sicherheit an vorrangiger Stelle im Grundbuch im Grundbuch eingetragen wird. Es ist primär Pflicht des Grundstückseigentümers, dass alles was er dort hat bauen lassen, irgendwann wieder renaturiert wird.  Absolut sicher ist das m.E. nur, wenn die Stadt entsprechende Auflagen im Zuge der Genehmigung erteilt und sie absichert. Keinesfalls sollte am Ende eine Industriebrache oder ein Schuttberg abgebauter Module auf den Grundstücken verbleiben.

Als Nutzungsdauer nennt die Fa. Münch 30 Jahre. Sie wird nach 30 Jahren immer noch Strom produzieren, halt bei etwas reduzierter Leistung. Sie kann sogar mit neuen Modulen bestückt werden. Auch die Aussage, dass der Pachtvertrag auf 30 Jahre angelegt sei, hängt völlig in der Luft! Was wirklich im Original der künftigen Pachtverträge steht ist vollkommen offen – und wird gewiss nicht offenbart. Und selbst wenn, gibt es keine Garantie, dass der vorgelegte Vertrag dem Original entspricht bzw. kann der Vertrag im Nachhinein geändert oder verlängert werden.


Es gilt zu bedenken, dass mit einer Baugenehmigung für mindestens 40 Jahre das Landschaftsbild zerstört wird.

Generell kann man den Eindruck gewinnen: jetzt, wo wir die Grünhaider mit der Autobahn drangekriegt haben – jetzt legen wir noch eins drauf mit 12 ha Photovoltaik.

Text: ein Grünhaider

Informationen: Text
Informationen: Text

©2021 Solarpark Grünhaid. Erstellt mit Wix.com

bottom of page