Informationen
Hier einige Gedanken und Überlegungen:
Aussagen aus dem Erneuerbaren Energiegesetz (EEG):
PV-Freiflächenanlagen (PV-FFA) dürfen nur auf bereits versiegelten Flächen, Konversionsflächen sowie auf Ackerflächen entlang des 110 m-Streifens (seit 2021: 200 Meter) neben Autobahnen und Schienenwegen gebaut werden.
Nur Bayern, Baden-Württemberg und seit Herbst 2018 auch Hessen nutzen die Länderöffnungsklausel: Damit erlauben sie den Bau von PV-FFA zusätzlich auf Ackerland in ländlichen Gebieten mit naturbedingten Nachteilen.
Art. 163 (4) Bayerische Verfassung
1 Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden. 2Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlich genutztem Boden soll von einem Nachweis der Eignung für sachgemäße Bewirtschaftung abhängig gemacht werden; er darf nicht lediglich der Kapitalanlage dienen.
Einzäunung:
In Bayern darf kein Landwirt und kein Waldbesitzer Zäune in der Natur bauen. Aus „versicherungstechnischen Gründen“ dürfen das die gleichen Personen, sobald sie Solarbetreiber sind und diese Fläche per Bebauungsplan einer industriellen Nutzung zugeführt wurde. Soll die Stadt Schönwald, von Natur aus gesegnet mit schönem Wald, mit Biotopen wie dem Eisteich, einem herrlichen Freibad, einem Sauerbrunnen, nun großflächig verindustrialisiert werden?
Für unseren sanften Fremdenverkehr ist das garantiert nicht unterstützend. Wie stolz können wir auf unsere Wildbrücke sein. Nun soll das Wild aus 12 ha ausgesperrt werden.
Größenvergleich der geplanten Anlage zur Stadt Schönwald
